Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA

Um rechtswidrige Einzelinformationen im Sinne des Art. 16 DSA (Digital Services Act) zu melden, nutzen Sie bitte das unten stehende Formular für das Melde- und Abhilfeverfahren. Sie haben grundsätzlich das Recht auf anonyme Meldung. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse müssen Sie nicht angeben, wenn es sich um Informationen handelt, bei denen Sie davon ausgehen, dass sie eine Straftat gemäß den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU betreffen. In allen anderen Fällen bitten wir Sie, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben, sodass wir Sie bzgl. Ihrer Meldung kontaktieren können.

Bitte nennen Sie den genauen Speicherort der Informationen, bspw. die genaue(n) URL-Adresse(n) und, falls erforderlich, weitere zweckdienliche Angaben (bspw. Seitenzahlen, Textpassagen, Zeitstempel etc.) zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte:
Bitte nennen Sie den Grund für Ihre Meldung und erläutern Sie den rechtlichen Hintergrund (Verletzung von Urheberrechten oder geistigem Eigentum, Verbreitung von Hassrede oder Gewaltaufrufen etc.) Ihrer Beschwerde.
Sie erklären in gutem Glauben, dass Sie davon überzeugt sind, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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